Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir wirft seinem baden-württembergischen Amtskollegen Peter Hauk vor, im Streit um die Düngenovelle politisch-taktische Erwägungen über die Interessen der Landwirte zu stellen. Hauk hatte mitgeteilt, dass er die Gespräche zur Kompromissfindung nicht fortführen werde. Zuvor hatten der CDU-Politiker sowie weitere Landesminister dem Bund vorgeworfen, er sei nicht bereit gewesen, die Stoffstrombilanzverordnung außer Kraft zu setzen.
Özdemir weist das zurück. Die Mitglieder der informellen Arbeitsgruppe hätten sich am 9. Januar 2025 darauf verständigt, die geltende Stoffstrombilanzverordnung schnellstmöglich aufzuheben. Die Aufhebung hätte im Rahmen einer Einigung des Vermittlungsausschusses in der Bundesratssitzung am 14. Februar 2025 erfolgen sollen. Dadurch wären Özdemir zufolge unmittelbar alle Aufzeichnungs- und Bilanzierungspflichten nach der Stoffstrombilanzverordnung entfallen. Nach dem Scheitern der Verhandlungen blieben die Aufzeichnungspflichten nunmehr mindestens für das Wirtschaftsjahr 2025 erhalten.
Özdemir bestätigt, dass es laut Einigungsvorschlag für den Vermittlungsausschuss eine Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Nährstoffbilanzverordnung im Düngegesetz geben sollte. Ein vollständiger Verzicht auf eine Verordnungsermächtigung sei nicht im Sinne der Landwirtschaft, bekräftigt der Minister. Ziel der Bundesregierung sei es, in den Roten Gebieten einzelbetriebliche Ausnahmen von den Vorgaben der Düngeverordnung zu ermöglichen. Die vorgesehene Monitoringverordnung werde aufgrund ihres mangelnden Bezugs zur Betriebsebene keine Rückschlüsse auf die einzelbetriebliche Düngepraxis ermöglichen und somit gegenüber der EU nicht als alleiniger Beleg dafür dienen, dass für einen spezifischen Betrieb eine Ausnahme von den Vorgaben der Düngeverordnung sachgerecht wäre.
„Die Beibehaltung der Verordnungsermächtigung dient also dazu, erwartbaren Forderungen der EU begegnen zu können und grundsätzlich die Monitoringergebnisse mit der einzelbetrieblichen Ebene verknüpfen zu können“, erklärt Özdemir. Entgegen der anderslautenden Darstellung entstünden bis zum tatsächlichen Erlass einer Nährstoffbilanzverordnung keine bürokratischen Belastungen.
Der Lösungsvorschlag sieht zudem vor, dass an der Verordnungsgebung der Bundestag zu beteiligen sei und die Zustimmung des Bundesrats erfolgen müsse. Es war eine Kann-Bestimmung vorgesehen: Die Länder sollten entscheiden können, ob sie die Verordnung zur Anwendung bringen oder Einschränkungen bis hin zu einer begründeten Ausnahme von Betrieben in nicht belasteten Gebieten durch Landesverordnung regeln können.
Im Ergebnis des Scheiterns der Verhandlungen bleibe nicht nur die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft, sondern es fehle auch die Rechtsgrundlage zum Erlass einer Monitoringverordnung, bedauert Özdemir. Auch werde keine Vorsorge getroffen, um auf die Forderungen der EU zu reagieren, belastbare Daten für eine Stärkung des Verursacherprinzips zu schaffen. age