Die seit dem 8. Dezember 2023 verpflichtenden neuen Weinbezeichnungen hinsichtlich Nährwerttabelle und Zutatenverzeichnis ziehen nicht nur Änderungen bei Etiketten nach sich. Auch Preislisten und Online-Shops sollten Weinbetriebe prüfen und korrigieren. Bernhard Schandelmaier, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinpfalz, zeigt in Abstimmung mit der Weinüberwachung Rheinland-Pfalz, wie man sich diesbezüglich vorbereiten und Fehler vermeiden kann.
Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN Ausgabe 21 vom 12.10.2024 ab Seite 19.