Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) will ein stärker am Verursacherprinzip orientiertes System für die Düngung auf den Weg bringen – besonders in mit Nitrat belasteten Gebieten. Mit der Änderung des Düngegesetzes soll die Rechtsgrundlage für das dafür erforderliche Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung geschaffen werden.
Das Kabinett hat dem vom Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer, vorgelegten Entwurf zugestimmt. Dazu sagt Bundesminister Rainer: „Nachdem wir das Bürokratiemonster Stoffstrombilanz abgeschafft haben, legen wir jetzt das Fundament für ein möglichst bürokratiearmes, praxistaugliches Monitoring. Künftig soll gelten: Wer sauber arbeitet, wird entlastet." Mit dem geplanten Monitoring werde die Datenbasis geschaffen, um ein System zur Stärkung des Verursacherprinzips bei der Düngung zu etablieren. Betriebe, die wasserschonend wirtschaften, sollen von unnötiger Schreibtischarbeit befreit werden.
„Diejenigen, die das Grundwasser belasten, nehmen wir stärker in die Pflicht. Mit den vorgelegten Änderungen bringen wir ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag voran.“ Die Änderung des Düngegesetzes ist Teil einer mehrstufigen Neuordnung, mit der das BMLEH das Düngerecht zukunftsfest aufstellen will. Das geplante bundesweite Monitoring soll Rückschlüsse über die Auswirkungen von Düngungsmaßnahmen auf die Belastung von Gewässern und eine Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung ermöglichen. Das hat Deutschland auch gegenüber der EU-Kommission zugesagt, um ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Mit der nun vorgelegten Novelle werden neben der Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring auch Regelungen für die nationale Durchführung der EU-Düngeprodukteverordnung in das Düngegesetz aufgenommen. Die Änderung schafft die rechtliche Grundlage für ein Qualitätssicherungssystem für ein künftig erforderliches Phosphor-Recycling aus Klärschlamm. Gleichwohl sind die Gewässer in einigen Regionen Deutschlands weiter durch hohe Nitratgehalte belastet. Deshalb wird das Düngerecht künftig zielgenauer, einfacher und praxistauglicher ausgestaltet. BMLEH