Paris erlaubt Entalkoholisierung

Qualitätsweine

Künftig kann in Frankreich Weinen mit einer geschützten geografischen Angabe (g.g.A.) in gewissem Umfang Alkohol entzogen werden. Das hat der zuständige Ausschuss des staatlichen Instituts für Herkunft und Qualität (INAO) am 4. April entschieden.
Demnach darf der Alkoholgehalt von g.g.A-Weinen um bis zu sechs Volumenprozent verringert werden, wenn das Ergebnis vor und nach der Prozedur einer organoleptischen Prüfung unterzogen wird. Zudem muss die Entalkoholisierung in die Spezifikationen der jeweiligen geschützten Herkunftsangabe aufgenommen werden, was einen positiv beschiedenen Antrag beim INAO voraussetzt.
Erzeugergemeinschaften, die eine Verringerung des Alkoholgehalts bereits in ihren Kriterienkatalog aufgenommen haben, dürfen außerdem Versuche mit einer Entalkoholisierung um weniger als sechs Volumenprozent starten. Allerdings müssen auch diese Experimente beim INAO angemeldet werden. age