Park- und Tempoverstöße werden deutlich teurer

Verkehrsministerkonferenz

Foto: Verkehrsministerkonferenz
Viele Landwirte und Winzer setzen in ihren Betrieben auf Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen Gewicht oder auf Anhänger, die an vorhandene PKW oder oder an Kleintransportern angekoppelt werden. Mit diesen Fahrzeugen werden sowohl die vielen innerbetrieblichen Fahrten als auch Auslieferungsfahrten an die Kunden durchgeführt.
Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer
Wie die Verkehrsministerkonferenz jetzt beschlossen hat, sollen Verkehrsverstöße insbesondere von LKW, Klein-LKW und PKW-Anhängergespannen schärfer geahndet werden. Damit verbunden ist vor allem das Ziel, schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger sowie Verkehrsräume dieser Gruppen besser zu schützen.
Folglich wird zum Beispiel die Strafe für einen Verstoß gegen das Parkverbot auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe auf bis zu 110 Euro angehoben (bisher 15 Euro). Ein allgemeiner Halte- und Parkverstoß wird statt bisher 15 Euro dann 55 Euro kosten. Dies wird Auslieferungsfahrten in zugeparkten Innenstädten nicht gerade einfacher machen.
Zudem werden künftig Verstöße gegen die neue Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, mit 70 Euro Bußgeld bestraft. Die Verschärfungen betreffen ebenfalls fehlerhaftes Abbiegen oder Verletzungen der Sorgfaltspflicht beim Ein- oder Aussteigen. Hier werden die Geldbußen verdoppelt, im Falle einer Gefährdung durch das Abbiegen droht sogar ein Fahrverbot von einem Monat. Wird bei Stau oder stockendem Verkehr keine Rettungsgasse gebildet, wird dies mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot bestraft. Und zwar auch dann, wenn es durch die Behinderung keine konkrete Gefahr für Dritte gegeben hat.
Für Geschwindigkeitsverstöße von PKW mit Anhängern und Fahrzeuge oberhalb von 3,5 Tonnen wurden die Bußgelder ebenfalls deutlich angehoben, teilweise sogar verdoppelt. So liegt die Strafe für eine Überschreitung bis 10 km/h innerorts statt 20 künftig bei 40 Euro, außerorts werden statt wie bisher 15 bald 30 Euro fällig. Deutlich teurer wird es bei Überschreitungen ab 15 km/h und länger als fünf Minuten (sogenannte Elefantenrennen). Dann drohen statt 80 künftig 160 Euro, außerhalb von Ortschaften werden Verkehrssünder mit 140 Euro zur Kasse gebeten. Es ist geplant, dass die neuen Regeln zügig umgesetzt und spätestens nach der Sommerpause im Bundesrat beschlossen werden. Damit dürften sie noch vor der Bundestagswahl 2021 im September in Kraft treten, nur knapp vier Jahre nach der letzten Verschärfung des Bußgeldkatalogs im Oktober 2017. red