Die Bundesregierung plant, die Vorsteuerpauschale nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) für Landwirte ab dem 1. Januar 2023 von derzeit 9,5 % auf 9 % zu senken. Dies berichten mehrere Medien. Somit stiege der Satz der abzuführenden Umsatzsteuer auf 10 %. Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Selbstverständigen (HBLS) kritisierte das vom Bundesrechnungshof abweichende Berechnungsverfahren der Bundesregierung und sprach sich dagegen nur für eine Senkung auf 9,2 % aus.
Jährliche Anpassung des Durchschnittssatzes
Die durch die Klage der europäischen Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland erforderliche Anpassung der pauschalierten Umsatzsteuer in der Landwirtschaft wurde bereits im Dezember 2020 beschlossen. Brüssel wertete die Pauschalierung als versteckte Beihilfe, die den deutschen Landwirten im europäischen Wettbewerb einen Vorteil verschaffe.
Anfang diesen Jahres gab es die erste Anpassung der Vorsteuerpauschale von 10,7 % auf 9,5 %. Teil des Beschlusses war auch eine jährliche, neue Berechnung des Durchschnittssatzes anhand der tatsächlichen Steuerbelastung. Nach dieser werde es wohl auch nach 2023 zu einer weiteren Senkung der Umsatzsteuerpauschale kommen. red