Die Verordnung (EU) 2021/ 2117, die die Pflanzgenehmigung verlängert, wurde im Dezember 2021 veröffentlicht. Genehmigungen von Neuanpflanzungen der BLE (GR-N) und Wiederbepflanzungen (GR- W und Genehmigungsansprüche für vereinfachtes Verfahren) 2020 und 2021 werden rückwirkend bis 31. Dezember 2022 verlängert. Im WeinInformationsPortal (https://wip.lwk-rlp.de unter Weinbaukartei – Pflanzgenehmigungen) sind die Verlängerungen seit 20. Januar 2022, ersichtlich. Gegen Erzeuger, deren Genehmigungen ausgelaufen sind und die aufgrund der Verordnung nun neu aufleben, werden keine Sanktionen verhängt, wenn der Verzicht bis 28. Februar 2022 mitgeteilt wird unter https://lwk-rlp.de/Weinbau/Genehmigungen für Rebpflanzungen/Verzicht. Bereits ausgesprochene Verzichtserklärungen können bis zum 28. Februar 2022 schriftlich an die LWK zurückgezogen werden, um die Genehmigung bis 31. Dezember 2022 zu nutzen. lwk