Positionspapier zur Nutzung von Drohnen

Deutscher Weinbauverband (DWV)

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) hat ein Positionspapier zur Nutzung von Drohnen im Steillagenweinbau verabschiedet. Der Bundesverband setzt ein klares Signal für mehr Innovation und Nachhaltigkeit im Weinbau und stellt gleichzeitig Forderungen an die Politik, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Produktion im internationalen Markt zu sichern.
Vordringliche Forderung des DWV ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, die es Winzern ermöglicht, Drohnentechnologie mit Rotationszerstäubern flächendeckend und unbürokratisch einzusetzen. Dazu gehört die Einführung einer eigenständigen rechtlichen Kategorie für Agrardrohnen.
Der DWV sieht Potenziale in der Drohnentechnologie für die Applikation von Pflanzenschutzmitteln in Steillagen. Drohnen könnten nicht nur zur Sicherung der Erträge und zur Entlastung der Winzer beitragen, sondern auch eine Alternative zu bodengestützten Verfahren darstellen und einer Bodenverdichtung vorbeugen. Mit technologischen Weiterentwicklungen könnten Drohnenschwärme mit modernen Steuerungssystemen noch effizienter arbeiten.
„Die Drohne wird zukünftig ein unverzichtbares Werkzeug für den Steillagenweinbau sein. Sie ist nicht nur eine innovative Lösung für die gezielte Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die den Erhalt des Steillagenweinbaus und der Kulturlandschaft unterstützt, sondern fördert auch die Arbeitssicherheit im Weinberg. Auch für Winzer in Flachlagen könnte die Drohne von Vorteil sein, nach Starkregenereignissen, da sie eine schnelle Reaktion ermöglicht“, so DWV-Vizepräsident Heinz-Uwe Fetz. Auf der Agrarministerkonferenz (AMK) im September 2024 sprachen sich die Minister der Länder dafür aus, die Drohnen-­Applikation auszuweiten und rechtliche Rahmenbedingungen für den Drohneneinsatz mit Rotationszerstäubern anzupassen. Der DWV begrüßt die Unterstützung und bietet einen offenen Austausch an. DWV