Preisvorgaben für Lagerbestände denkbar

Französischer Weinmarkt

Möglicherweise werden in Frankreich die Weinreserven der Branchenorganisationen künftig nicht mehr zu Spott- oder Wucherpreisen auf den Markt gelangen können. Das französische Kartellamt hat im Auftrag des Wirtschaftsministeriums eine Stellungnahme zu Preisvorgaben beim Abverkauf von Weinreserven erstellt. Gemäß dieser Stellungnahme ist es grundsätzlich möglich, Unter- und Obergrenzen für den Abverkauf festzulegen. Allerdings muss diese Spanne mit jedem Winzer einzeln und individuell verhandelt werden. Ein zentral von der Branche vorgegebener einheitlicher Preistunnel wäre aus Sicht der Kartellbehörde wahrscheinlich wettbewerbsrechtlich nicht zulässig.
Die Regierung hat laut der Stellungnahme noch die Möglichkeit, für Abnahmeverträge von Winzern Standardklauseln zu Preisober- und -untergrenzen gesetzlich vorzuschreiben.
In Frankreich können die Branchenvertreter eines Anbaugebietes die Lagerung eines Teils der Weinerzeugung organisieren. Beim Abverkauf der Lagerbestände stehen die Branchenorganisationen vor der Herausforderung, zu große Preisunterschiede zwischen dem Hauptanteil der Produk­tion und der Reserve zu vermeiden. age