Premiere für „Rheingau Großes Gewächs“

RHEINGAU

Am 19. August präsentierten 23 Rheingauer Weingüter ihre brandneuen „Rheingau Große Gewächse – RGG“. Basierend auf einer wissenschaftlichen, klimatischen und geologischtopografischen Kartierung wurden in den 1990er Jahren die besten Weinbergslagen des gesamten Anbaugebiets identifiziert und im Landesgesetz als „Erste Gewächse“ festgeschrieben. Bis heute kann kein anderes Anbaugebiet eine solche gesetzliche Lagenklassifizierung vorweisen. Auch die Großen Gewächse des VDP Rheingau stützen sich darauf.
Wunsch nach Gleichstellung
Vor diesem Hintergrund ist es nur logisch, dass die Rheingauer Weingüter, die kein Mitglied im VDP sind, den Wunsch nach Gleichstellung hatten. Durch die getroffene Neuregelung dürfen sie ihre Spitzenweine (Riesling und Spätburgunder) aus Toplagen ab dem Jahrgang 2018 „Rheingau Große Gewächse – RGG“ nennen. Insbesondere der Winzernachwuchs begrüßt die Harmonisierung der Begrifflichkeit und die damit einhergehende bessere Verständlichkeit für ihre Weinkunden. Die Weine durchlaufen zwei interne Proben, bevor sie frühestens am 1. September (im Folgejahr nach der Ernte) vermarktet werden dürfen. Der Ertrag ist auf 50 hl/ha und die Restsüße auf 9 g/l beim Riesling respektive 6 g/l beim Spätburgunder begrenzt. he