Nach drei Jahren intensiver Beratung hat der Deutsche Weinbauverband (DWV) gemeinsam mit seinen Mitgliedern nun den Rahmen für die noch ausstehende Lagenklassifikation nach der 2021 eingeführten neuen Weinverordnung festgelegt. Dies gab der Verband in einer Pressemitteilung bekannt. Ziel sei es, „ein System festzulegen, das Herkünfte für die Bezeichnungen „Erste Gewächse“ und „Große Gewächse“ definiert“.
Eine besondere Bedeutung bei der Ausgestaltung kommen regionalen Komitees, bestehend aus Erzeugern sowie Fachleuten aus Wissenschaft und Weinwirtschaft zu, wobei das über Jahre hinweg erlangte Renommee der Lagen und die Eignung anhand bestimmter Merkmale festgelegt werden soll. „Unser Entwurf setzt nur einen Rahmen. Entscheidend wird sein, wie die Schutzgemeinschaften und ihre Mitglieder diesen mit Leben füllen werden“, so DWV-Präsident Klaus Schneider.
Neben Kollegen aus dem Elsass, Österreich sowie dem Rheingauer Weinbauverband habe sich der Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) als Vorreiter einer lagenbezogenen Klassifikation am Prozess beteiligt. Der Verband bezeichnet den Entwurf als „wichtigen Schritt nach vorn“ und will sich weiterhin mit seiner Erfahrung einbringen. VDP-Präsident Steffen Christmann mahnt in einer Pressemitteilung, es brauche „klare Kriterien, parzellenscharfe Abgrenzungen und eine einheitliche, strenge Kontrolle auf nationaler Ebene, um eine Verwässerung und ein Auseinanderdriften dieser Begriffe zu verhindern“. Der VDP fordert eine Lösung, die sowohl regionale Besonderheiten berücksichtigt als auch national einheitliche Standards setzt. isp