Rechtssicherheit für entalkoholisierte Weine

Weinverordnung

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) hat die am 7. Oktober vom Bundesrat beschlossene Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen begrüßt. Der Bundesrat hat die Änderung der Weinverordnung inklusive der beiden Änderungsanträge angenommen. „Damit haben die Erzeuger im Bereich der entalkoholisierten Weine endlich Rechtssicherheit", erklärt der DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. Positiv sei auch, dass der Begriff „alkoholfrei“ erhalten bleibt. Auch die Anpassungen beim Ersten und Großen Gewächs an die besonderen klimatischen Bedingungen einzelner Anbaugebiete bieten Erleichterungen für die Praxis. Größere Versuchsanbauflächen für neue Rebsorten, sogenannte Piwis, ermöglichen es diese in der Praxis zu testen und dem Verbraucher näher zu bringen. „Insgesamt ist diese eher kleine Änderungsverordnung positiv für die Branche“, sagt der DWV-Generalsekretär. age