Reduzierung flüchtiger Säure ermöglichen

Bundesverband der Weinkommissionäre

Der Bundesverband der Weinkommissionäre setzt sich für die Zulassung eines Verfahrens ein, das die flüchtige Säure in Wein reduzieren kann. Oliver Stiess, Vorsitzender des Bundesverbandes der Deutschen Weinkommissionäre, hält diesen Jahrgang für geeignet, um Methoden in der Praxis zu testen.
Das DLR Rheinpfalz in Neustadt hatte bei Versuchen mit den Jahrgängen 2006 und 2014 die Umkehrosmose/Nanofil­tration kombiniert mit Anionen­austauscher getestet und gute sensorische Ergebnisse mit einer Reduzierung der flüchtigen Säure auf Werte von 0,5 g/l erzielt. Weil sich der 23er Jahrgang eignet, wollte das DLR einen weiteren Versuch starten, der aber vom Ministerium nicht genehmigt wurde. Die Wirksamkeit des Verfahrens sei bewiesen und es gebe keinen „flächendeckenden“ Bedarf an der Methode, auch nicht über die Landesgrenze hinaus.
Wenn das Verfahren keinen weiteren Forschungsbedarf hat, sollte die Zulassung vorangetrieben werden, denn die Kirschessigfliege wird nicht mehr aus den Weinbergen verschwinden und hohe Temperaturen während der Erntezeit sind aufgrund des Klimawandels auch in Zukunft zu erwarten. Diese Bedingungen führen zur Bildung von flüchtiger Säure, sodass betroffene Weine nicht mehr vermarktbar sind. „Für das wiederkehrende Problem, muss eine Lösung gefunden werden“, sagt Oliver Stiess. Er hatte darum gebeten, den Entzug der flüchtigen Säure mit dem 2023er weiter zu testen.
Ziel ist die Zulassung dieses Verfahrens
Die Initiative der Weinkom­missionäre hat zum Ziel, die Umkehrosmose/Nanofiltration kombiniert mit Anionenaustauscher in die Liste der zugelassenen Verfahren mit aufzunehmen. Laut Kommissionäre hätten die überzeugenden Versuchsergebnisse und mehrfachen Bitten des kellerwirtschaftlichen Ausschusses des Deutschen Weinbauverbandes und des Deutschen Raiffeisenverbandes nicht dazu geführt, die Zulassung dieses Verfahrens bei der OIV zu beantragen.
Mit dieser Technologie behandelte Weine aus Drittländern seien in Deutschland verkehrsfähig. Eine Zulassung des Verfahrens muss bei der OIV und der EU beantragt werden. Die nationale Zuständigkeit liegt beim Bundeslandwirtschaftsministerium. bs