Die neue Weinüberwachungsverordnung verwendet für die bisherige Weinbuchführung den Begriff „Register“. Damit wird die Bezeichnung des EU-Rechts nun auch im deutschen Weinrecht übernommen.
Belege und Übertragung in die Weinkonten
Am bisherigen System der Weinbuchführung ändert sich nichts. Weinkonten, Stoffbuch, Behälterliste und Behältnisnummern sowie Merkzeichen, Arbeitsbelege und Herbstbuch sind wie gewohnt zu führen.
Während der Lese können die erforderlichen Aufzeichnungen zunächst im Herbstbuch vorgenommen und anschließend innerhalb der vorgeschriebenen Fristen in die Weinkonten übertragen werden.
Für die Ernte 2026 gilt noch die bisherige Frist
Die Arbeitsbelege halten das entsprechende Datum, die Weinnummer, die Bezeichnung, die Menge und den jeweiligen Vorgang fest. Sie ergänzen das Herbstbuch und bleiben weiterhin erhalten.
Für die Ernte 2026 gilt noch die bisherige Frist: Die im Herbstbuch und auf den zugehörigen Arbeitsbelegen erfassten Vorgänge können bis zum 15. Januar 2027 in die Weinkonten übertragen werden. Ab der Ernte 2027 wird die Frist deutlich auf 15. November des jeweiligen Erntejahres vorgezogen. red