Registrierkassenpflicht – Ausnahme soll kommen

Kabinett segnet Gesetzesentwurf ab

Die Bundesregierung hat die Registrierkassenpflicht auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss den vom Bundesfinanzministerium (BMF) erarbeiteten Gesetzesentwurf mit dem Ziel, Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Eine Verordnung soll folgen, die Ausnahmen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe regelt. Laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) soll diese ebenfalls zum Jahresbeginn 2028 in Kraft treten.
Ausnahmen für Hofläden und Marktstände
In der geplanten Ausnahmeverordnung würden die Besonderheiten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe berücksichtigt, bekräftigte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer. Laut Bundesfinanzministerium kommen für Ausnahmen etwa Vertrauenskassen auf Selbsterntefeldern und Direktvermarktung in Landwirtschaftsbetrieben sowie Wochen- und Jahrmärkte in Betracht. Im Verordnungsentwurf ist eine Ausnahme für alle Steuerpflich­tigen mit Barumsätzen unter 12.000 Euro im Jahr enthalten.
Das bereits verabschiedete Gesetz richtet sich gegen Steuer- und Finanzkriminalität und regelt unter anderem, dass offene Ladenkassen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro ab dem Jahr 2028 durch elek­tronische Kassensysteme ersetzt werden. Zudem soll die Pflicht für Papierbons abgeschafft werden. age