Für Weine aus Steil- und Einzellagen gibt es in Rheinland-Pfalz jetzt eine spezielle Kennzeichnung auf dem Etikett; das soll den Verbrauchern beim Einkauf helfen und die „wertvollen Steillagen im Land“ unterstützen. Wie Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken vergangene Woche bei der Vorstellung der entsprechenden Verordnung weiter mitteilte, will Rheinland-Pfalz „Steillagenweine stärker profilieren“. Ab dem Jahrgang 2014 stehe eine Lagenbezeichnung wie „Steillage oder Terrassenlage“ für eine besondere Qualität. So müssten diese Weine aus Riesling oder einer Burgundersorte bestehen, ein besonders hohes Mostgewicht haben und bei der amtlichen Prüfung mindestens die Qualitätszahl 3,0 erreichen. Höfken hob die große Bedeutung der Steillagen für die Kulturlandschaft und den Weinbau in Rheinland-Pfalz hervor. In den zurückliegenden Jahrzehnten sei die Steillagenfläche jedoch kontinuierlich zurückgegangen. Die Flächen könnten nur mit erhöhtem Arbeitsaufwand bewirtschaftet werden. Die erzielten Preise deckten oft nicht die Produktionskosten. Langfristig seien die Steillagen nur zu erhalten, wenn sie wirtschaftlich attraktiv seien. „Ich bin überzeugt, dass die neue Bezeichnungsmöglichkeit, verknüpft mit strengeren Qualitätsanforderungen, den Wert der Weine steigert und bei vielen Betrieben auf Zustimmung stoßen wird“, erklärte Höfken. Sie hoffe, bereits mit dem Jahrgang 2014 eine Reihe solcher Weine präsentieren zu können. Als ein nächster Schritt solle gemeinsam mit den Organisationen der Weinwirtschaft ein Kommunikationskonzept für die Qualitätsweine mit der Angabe Steillage erstellt werden. Age