Rheinland-Pfalz stellt Anträge beim Bund

Agrarministerkonferenz

Rheinland-Pfalz stellte bei der Agrarministerkonferenz Anträge zur bürokrati­schen Entlastung von Kleinbrennereien, für Notfall-Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und zum Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen beim Wein. Das erklärte Christine Schneider, rheinland-­pfälzische Ministerin für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt und Forsten. Die Agrarministerkonferenz fand unter bayerischem Vorsitz in Würzburg statt.
Schneider fordert vom Bund ein nationales Programm „Praxisforschung zur Regulierung von Problemschaderregern“, das neben dem Drahtwurm auch die Schilf-Glasflügelzikade und das Erdmandelgras einschließt und eng mit den Ländern und betroffenen Regionen umgesetzt werden soll.
Antrag für geschützte Herkunftsbezeichnungen
Ein weiterer Antrag aus Rheinland-Pfalz betrifft die geschützten Bezeichnungen für geografische Herkünfte beim Wein. Bei der Durchführung der EU-Agrargeoschutzverordnung soll der Bund im Zuge des Verfahrens zur Änderung der Weinverordnung Regelungen zur Ausgestaltung der Beitragsfinanzierung vorlegen. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass alle, die Weinerzeugnisse unter einer geschützten geografischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung (g.g.A./g.U.) vermarkten, gerecht an den Kosten, die den Erzeugervereinigungen bei Erfüllung ihrer Aufgaben entstehen, beteiligt werden, auch wenn sie nicht deren Mitglied sind und den Bürokratieaufwand möglichst gering halten.
Ein funktionsfähiges Herkunftssystem setze die dauerhafte finanzielle Handlungsfähigkeit der anerkannten Erzeugervereinigungen voraus, da deren Arbeit dem gesamten Weinsektor zugutekomme, so Schneider. Geschützte Herkunftsbezeichnungen seien für die Vermarktung regionaler Spezialitäten wichtig, in Rheinland-Pfalz besonders für den Weinbau. Hier gibt es sechs anerkannte Weinbaugebiete, die von der EU als geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.) anerkannt sind (Pfalz, Rheinhessen, Mosel, Nahe, Ahr, Mittelrhein) sowie neun Landweingebiete, deren Namen von der EU als geschützte geogra­fische Angaben (g.g.A.) anerkannt sind. red