Seit dem 21.11.2014 sind die beiden Rebsorten Cabernet Blanc und Pinotin vom Bundessortenamt saatgutrechtlich zugelassen. Damit werden beide Sorten auch in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Für ihren Anbau ist kein Versuchsantrag mehr zu stellen und die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt. Für Betriebe, die die pilzwiderstandsfähigen Reben im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben entfallen ab dem Erntejahr 2015 alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen. Die gemischtbeerige weiße Traube des Cabernet Blanc ist eine Kreuzung aus Cabernet Sauvignon und Resistenzpartnern, während Pinotin aus Spätburgunder und Resistenzpartnern hervorgegangen ist. Laut Züchter Blattner (Soyhiérse/Schweiz) und Freytag (Neustadt an der Weinstraße) zeichnen sich Weine des Cabernet Blanc durch einen Duft aus, der an Sauvignon Blanc erinnert. Die Pinotin-Rotweine seien von eine milden, warmen Art geprägt.
Arno Becker