Rheinland-Pfaz: Höfken verlängert Frist für die Beteiligung am neuen Kataster für Landschaftselemente
Landschaftselemente können als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden
Nach Vorgabe der EU müssen Empfänger landwirtschaftlicher Flächenprämien seit 2010 die auf ihren Grundstücken vorhandenen Landschaftselemente digital in ihrem Förderantrag angeben. Damit soll gewährleistet werden, dass die Kontrolleure erkennen, ob diese ökologisch wertvollen Strukturen erhalten werden. „Mit dem flächendeckend automatisierten Erfassungssystem können Landschaftselemente bei der Agrarförderung künftig als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden“, erklärte Höfken. Zudem könne die Zahl der Kontrollbesuche bei den Betrieben halbiert werden. „Zwar erfordert die Einführung des neuen Programms von den Landwirten einen Mehraufwand, aber künftig werden die Betriebe durch die automatisierte Erfassung weniger Arbeit bei der Antragstellung und mehr Rechtssicherheit haben“, so die Ministerin.
Automatisiertes Erfassungssystem
Das von der RLP Agroscience GmbH entwickelte automatisierte Erfassungssystem wurde in Rheinland-Pfalz in den vergangenen drei Jahren erprobt: Anhand von Luftbildern, Laserdaten und weiteren Daten wurden die Vegetationsstrukturen der landwirtschaftlichen Flächen erfasst und kategorisiert. Im Rahmen eines landesweiten Beteiligungsverfahrens haben die Kreisverwaltungen den Landwirten in den vergangenen Wochen Flurstücklisten mit den neu erfassten Landschaftselementen zugesandt. Die Landwirte sind aufgerufen, diese Listen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Wie Ministerin Höfken mitteilte, habe die Mehrzahl der Kreisverwaltungen dieses Verfahren im Oktober gestartet und bereits Rückläufe bearbeitet.
Korrektur bis Mai 2015 möglich
Höfken betonte, dass Landwirte, die die verlängerte Frist nicht einhalten können, keine förderrelevanten oder finanziellen Folgen befürchten müssten. Letztmöglicher Korrekturtermin sei der 15. Mai 2015, an dem die Anträge für die Agrarförderung 2015 abgegeben werden müssen. Hilfestellung böten die Dienstleistungszentren ländlicher Raum sowie die Bauern- und Winzerverbände. Vorgesehen seien weitere EDV-Schulungen sowie die Einrichtung einer Hotline.