Rotationsbrache braucht eine echte Prämienerhöhung

Deutscher Weinbauverband (DWV)

Der Deutsche Weinbauverband (DWV) lehnt die vorgeschlagene Anpassung der Öko-Regelung 1a für Weinbaubetriebe als nicht ausreichend ab und fordert die Einführung einer eigenen Öko-Regelung für die Weinbranche. Notwendig sei eine Prämie von mindestens 2.000 Euro pro Hektar und Jahr, ohne Flächenbegrenzung auf den ersten Hektar Rebfläche und ohne Mindestflächengröße, so DWV-Präsident Klaus Schneider. „Wir freuen uns, dass endlich Bewegung in die Diskussionen zur Öko-Regelung für die Weinbranche kommt. Aber die von Rheinland-Pfalz und dem Bundesministerium angekündigte Anpassung der Öko-Regelung ist für uns nicht ausreichend und nicht zielführend“, erklärte der DWV-Präsident.
Der Vorschlag des rheinland-pfälzi­schen Ministeriums sieht nur eine Anpassung der Öko-­Regelung 1a vor. Diese sei aber für Weinbaubetriebe, die mehr als 10 ha Ackerfläche bewirtschaften, bereits nutzbar. Aus Sicht des DWV bietet die Abschaffung dieser 10 ha-Grenze keinen echten Fortschritt und entspricht nicht der geforderten Prämienerhöhung, die von der Agrarministerkonferenz und vom Bundesministerium zugesagt wurde.
Es sollten mindestens 2.000 Euro Prämie sein
Der DWV fordert weiterhin von Bund und Ländern die Einführung einer eigenen Öko-Regelung mit einer tatsächlichen Prämienerhöhung und ohne Flächenbegrenzung auf den ersten Hektar. Nach Auffassung des DWV würde die Öffnung auch zu einer Überzeichnung der Öko-Regelung 1a führen und damit sogar zu einer Prämienabsenkung. „Diesem Vorschlag können wir so nicht zustimmen,“ stellt DWV-Generalsekretär Christian Schwörer klar. Bereits seit drei Jahren fordere die Branche eine Anpassung der Prämienhöhe auf ein kostendeckendes Niveau und eine Berücksichtigung der Besonderheiten des Weinbaus. „Mit einer Aufhebung einer Mindestfläche lassen wir uns nicht abspeisen“, so Schwörer.
Laut DWV würde die Öffnung auch zu einer Überzeichnung der Öko-Regelung 1a führen und letztlich sogar zu einer Prämienabsenkung.
Die weinbauspezifische Öko-Regelung, die sogenannte „Rotationsbrache“ sollte den Besonderheiten der Dauerkultur mit Pflanzgenehmigungsvorbehalt gerecht werden und die sich durch die Besonderheiten bietenden Möglichkeiten ausnutzen. Betriebe sollten nach der Rodung den Zeitraum bis zur Wiederbepflanzung des Weinberges für Biodiversitätsmaßnahmen (beispielsweise Anlage von Blühflächen) im Rahmen einer Öko-Regelung nutzen können und dabei komplett auf Pflanzenschutzmittel verzichten.
Entscheidend ist, aus Sicht des DWV, dass mit Beginn der Maßnahme die Pflanzrechte bis zum Ende der Maßnahme auf der Rebfläche bleiben und nicht anderweitig genutzt werden.
Der Erhalt des Pflanzrechts auf der Fläche sollte Förderbedingung werden. Wichtig für eine Akzeptanz in der Praxis ist, dass sich die Gemeinwohlleistung nicht negativ auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe auswirkt. Ursprünglich forderte der DWV betriebswirtschaftlich berechnete 3.000 Euro pro Hektar, akzeptiert aber auch die von Baden-Württemberg vorgeschlagenen 2.000 Euro als Kompromiss und zugleich als untere akzeptable Grenze.
„Wir fordern endlich ein Bekenntnis zur Biodiversität im Weinbau und eine Anerkennung unserer Biodiversitätsleistungen“, stellt DWV-Präsident klar und ergänzt: „Die Ziele im GAP-Strategieplan werden verfehlt. Wir bieten eine Lösung an. Daher ist die Anpassung der Öko-Regelung 1a für uns nicht ausreichend.“
Klarstellung des rheinland-pfälzischen Ministeriums
Unterdessen räumte das Mainzer Weinbauministerium gegenüber dem DWV ein, dass seine Pressemeldung unklar formuliert sei. Die Erwähnung, dass die zuständige Arbeitsgruppe die Details der Öko-Regelung ausarbeiten solle, sei als Hinweis zu verstehen, dass sich Rheinland-Pfalz für eine höhere Prämie einsetzen werde und sich auf der Agrarministerkonferenz für einen entsprechenden Beschluss eingesetzt habe. Dies sei das klare politische Ziel, so das Weinbauministerium. DWV