Sachkundenachweis im Scheckkartenformat: Bundeseinheitlich geregelt

Inzwischen steht der Ablaufplan fest: Die Einführung des neuen Sachkundeausweises in Form einer Scheckkarte erfolgt schrittweise ab Juli 2014. Ab Juni 2014 können Anträge auf Ausstellung des neuen Sachkundeausweises gestellt werden. Bundeseinheitlich wird der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat eingeführt. Jeder Sachkundige, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, Pflanzenschutzmittel verkauft, Nicht-Sachkundige anleitet oder beaufsichtigt oder über den Pflanzenschutz berät, muss einen neuen Sachkundenachweis (SKN) besitzen. Die alten Ausbildungs- und Be­fähigungsnachweise (Zeugnisse über einen anerkannten Berufs- oder Stu­dien­abschluss oder über eine bestan­dene Sachkundeprüfung) gelten nur noch bis 26. November 2015. Spätestens bis zum 26. Mai 2015 muss der neue Sachkundenachweis (SKN) beantragt sein. Der neue Nachweis wird in Verbindung mit dem Personalausweis gültig sein und muss beispielsweise beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Anwendung oder bei Kontrollen vorgelegt werden. Der SKN ist bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes zu beantragen, in dem der Sachkundige mit dem ersten Wohnsitz gemeldet ist.

Antragsverfahren in Rheinland-Pfalz
Die neuen Sachkundenachweise für die Sonderkulturen Weinbau und Gartenbau können ab 2014 gebührenpflichtig beim für Rheinland-Pfalz zuständigen DLR Rheinpfalz beantragt werden. Mehr Infos gibt's auf dem neuen Internetportal Sachkunde in RP unter www.dlr.rlp.de (rechts: Sachkunde, Sachkundeportal anklicken).
Wichtig für den Praktiker – ab Juli 2014 Antrag stellen
Alle Sachkundigen sollten zwischen Juli und Dezember 2014 die Ausstellung des neuen Sachkundenachweises beantragen. Bis Ende 2015 ist eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung zu absolvieren. Nutzen Sie die anerkannten Fortbildungsveranstaltungen im Frühjahr 2014. Die Plätze könnten 2015 knapp werden angesichts von geschätzt 10 000 Sachkundigen im Dienstbezirk des DLR. Dr. Georg Hill und Sieghard Spies, DLR RNH