Sachsen will Winzer im Steillagenweinbau fördern

SACHSEN

Sachsen will noch in diesem Jahr die Winzer in den Steil und Terrassenlagen unterstützen. Das hat Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt am 30. August bei der Landesweinprämierung in Radebeul bekanntgegeben. Dazu wolle sein Haus in Abstimmung mit dem Weinbauverband Sachsen ein Konzept zur Entwicklung des Steillagenweinbaus im Freistaat erarbeiten lassen, erklärte der CDU-Politiker und betonte, dass die Weinbaubetriebe und Kleinwinzer im Land nicht nur hervorragende Tropfen produzierten. Sie trügen mit ihrem Engagement wesentlich zum Erhalt der Kulturlandschaft bei.

Einmalzahlung für Brachflächen geplant
Der Erhalt dieser Kulturlandschaft mit den Teil- und Terrassenlagen im Elbtal stelle eine „wichtige Aufgabe“ dar, unterstrich Schmidt. Wie Struktur und Produktivitätsverbesserungen in den betroffenen Lagen, die Anpassung an die Erfordernisse des Marktes sowie ein gemeinsames Handeln der Akteure in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus die Bewirtschaftung erleichtern und die Wirtschaftlichkeit verbessern könnten, solle in der „Konzeption Steillagenweinbau“ erörtert werden. Als eine erste Maßnahme hat das sächsische Kabinett dem Agrarressort zufolge eine neue Förderung für den Erhalt von Rebflächen in Steillagen beschlossen. Mit einer Einmalzahlung sollten Winzer unterstützt werden, die brachgefallene oder vom Brachfallen bedrohte Steillagenweinbauflächen übernähmen und als Bewirtschafter der betreffenden Fläche in die Weinbaukartei des Freistaats eingetragen seien. Nach Übernahme der Steillagenweinbaufläche müsse die bewirtschaftete Gesamtfläche des betreffenden Winzers mindestens 1 000 m² umfassen. Die Höhe der Zuwendung betrage ,50 Euro/m²; sie sei auf maximal 4 500 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt. Die Zusammenfassung von mehreren Teilflächen zu einem Antrag sei zulässig. Entsprechende Anträge nimmt das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) entgegen. Indes wurde in Rheinland-Pfalz das Antragsverfahren in der Investitionsförderung für den Weinsektor wieder eröffnet. Laut dem Mainzer Agrarressort können Anträge von Weinbaubetrieben, Winzergenossenschaften, Erzeugerzusammenschlüssen und Kellereien ab dem 20. September gestellt werden. age