Säuerung von Most und Wein genehmigt

Genehmigung erteilt

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Das rheinland-pfälzische Weinbauministerium hat nun die Säuerung von Trauben, Most, teilweise gegorenem Traubenmost, Jungwein und Wein des Jahrgangs 2020 in allen Anbaugebieten des Landes zugelassen. Auch in Baden-Württemberg, Franken und Hessen ist die Genehmigung erteilt. Die Weinbauverbände begrüßen dieses Entscheidung im Sinne der Weinbaubetriebe. Die Säuregehalte liegen witterungsbedingt teilweise deutlich unterhalb des langjährigen Durchschnitts. Die Zulassung der in den nördlichen Anbaugebieten Europas normalerweise nicht erlaubten Säuerung ist damit gerechtfertigt. Erfahrungsgemäß nutzen die Winzer die Möglichkeit zur Säuerung in den Anbaugebieten sehr unterschiedlich. Die Maßnahme wird kein Regelfall sein, kann aber in bestimmten Fällen durchaus sinnvoll sein, um die Weinqualität zu sichern. red