Seit 20 Jahren jährlich 1 Mio. Euro investiert

FRANKEN

Seit Einführung des Bayerischen Weinfonds im Jahr 2002 konnte die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) über die gesetzliche Abgabepflicht rund 21 Mio. € zur besonderen Förderung des Absatzes von Wein zur Verfügung stellen. Mit den Mitteln des Bayerischen Weinfonds von jährlich rund 1 Mio. € führt die fränkische Gebietsweinwerbung Maßnahmen zur Absatzförderung und Öffentlichkeitsarbeit durch.
Antragsfrist Ende Oktober für Maßnahmen 2023
Daneben werden auch Marketing-Aktivitäten für gruppenbezogene Maßnahmen im fränkischen Weinbau und am Bodensee gefördert. Förderanträge für Maßnahmen des Jahres 2023 können interessierte Gruppen bis zum 31. Oktober 2022 bei der LWG stellen. Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Förderung stehen online (www.lwg.bayern.de/weinformulare) zur Verfügung. lwg