Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte

Sozialwahl der Berufsgenossenschaft

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat alle fristgerecht eingereichten Vorschlagslisten für die Wahl der Vertreterversammlung anlässlich der Sozialwahl 2023 zugelassen. In der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) findet eine Wahlhandlung statt.
In der Gruppe der versicherten Arbeitnehmer tritt die Gemeinschaftsliste der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-­Umwelt (IG BAU) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) an. In der Gruppe der Arbeitgeber ist die Liste des Gesamtverbandes der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände zugelassen. In beiden Gruppen gibt es nur je eine Liste, sodass es Wahlen ohne Wahlhandlung (Friedenswahlen) gibt.
Neun Listen stehen in der Gruppe der SofA zur Wahl:
  • Bayerischer Bauernverband
  • Waldbesitzerverbände
  • Bäuerinnen und Bauern in Baden-Württemberg
  • Aktionsbündnis Agrarsozialwahl 2023
  • Bauern, Winzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
  • Bauernverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein
  • Landwirtschaftsverbände NRW (WLV und RLV)
  • Land- und Forstwirte der neuen Bundesländer
  • Jäger
Das Bundessozialgericht hat im Herbst 2022 das Wahlverfahren der SVLFG 2017 als fehlerfrei bestätigt, sodass die Wahl 2023 wie bisher durchgeführt wird. Die SVLFG wird ab Ende Februar den rund 1,5 Mio. Versicherten Fragebögen zuschicken. Die Rücksendung ist Voraussetzung für die Wahlunterlagen zur Briefwahl. Weitere Informationen im Internet unter www.svlfg.de/sozialwahl. SVLFG