Anfang 2020 hat der Bundesrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gebilligt, bei der auch Regelungen über das Parken und Abbiegen modifiziert und Bußgelder sowie Punkteregelung bei Geschwindigkeitsübertretungen teils deutlich erhöht wurden. Die Neuregelung, die noch vom Bundestag bestätigt werden muss, hat auch Auswirkungen auf die Nutzung von Wirtschaftswegen durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, für die neue Regelungen zum Mindestabstand beim Überholen gelten. Es soll beim Überholen von Fußgängern und Radfahrern innerorts ein Abstand von 1,50 Metern gelten, außerorts sogar von 2,0 Metern.
Fußgänger und Radfahrer auf Wirtschaftswegen
Diese Neuregelung führt dazu, dass auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Wirtschaftswegen Fußgänger und Radfahrer eigentlich gar nicht mehr überholt werden dürfen, es sei denn, diese bleiben auf dem Randstreifen oder im Seitenraum der Straße stehen.
Der Deutsche Bauernverband hatte versucht, in Kooperation mit dem Bundesverband der Lohnunternehmen und dem Bundesverband der Maschinenringe Erleichterungen für die Landwirtschaft durchzusetzen, um Ausnahmen bei relativ geringen Geschwindigkeiten, wie sie bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen eigentlich gegeben sind, zu erreichen. Aber die Bundesländer haben sich gegen eine für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freundlichere Lösung ausgesprochen und darauf verwiesen, dass mit der Neuregelung lediglich die Vorgaben der Rechtsprechung umgesetzt werden. Im Ergebnis heißt dies, dass dort, wo die genannten Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können, streng nach dem Wortlaut des neuen Gesetzes, in der Regel nicht überholt werden darf.
Konflikte sind vorprogrammiert
Die Neuregelung, die im April 2020 in Kraft getreten ist, führt nun dazu, dass Interessenkonflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern einerseits sowie Landwirten auf der anderen Seite vorprogrammiert sind. Im gesamten ländlichen Raum konkurrieren berufliche Nutzung und Freizeitnutzung miteinander. In Stadtnähe und touristischen Regionen, ist das Problem umso größer.
Die Tatsache, dass die vorhandenen Wirtschaftswege meist bereits viele Jahre alt sind und die Breite der Maschinen, die in den letzten Jahren stark zugenommen hat, oft den gesamten Wirtschaftsweg in Beschlag nimmt, verstärkt die Situation. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist mehr denn je erforderlich, um rechtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden. Der Deutsche Bauernverband plant mit Radfahrverbänden praxistaugliche und auf Kooperation abzielende Ansätze zu besprechen und an das partnerschaftliche Verhalten aller zu appellieren. Marcus Hehn