Sozialwahl 2023 – Liste 5 wählen

SVLFG

Bis zum 31. Mai 2023 findet die Sozialwahl der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) statt. Dabei wird die Vertreterversammlung gewählt, das oberste Gremium und Parlament der SVLFG, das sich aus 60 Mitgliedern des Berufsstandes (Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte) zusammensetzt. In diesen Tagen erhalten registrierte Wähler der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA) ihre Wahlunterlagen per Post.
Die unterschiedlichen Belange sind gebündelt
Der BWV Rheinland-Pfalz Süd hat eine gemeinsame Liste mit dem BWV Rheinland-Nassau, Hessischen Bauernverband und Bauernverband Saar eingereicht – Liste 5. Die Liste heißt: „Bauern, Bäuerinnen, Winzer, Winzerinnen, Jungbauern, Jungwinzer und Waldbauern in Hessen, Rheinland-­Pfalz und Saarland“. Von Viehhaltung über Ackerbau, Gemüse-, Obst- und Weinbau sind alle Betriebsarten, Kulturen und Betriebsgrößen vertreten, dazu Waldbauern, Landfrauen und Landjugend. Die unterschiedlichen Belange sind gebündelt, für deren Umsetzung gekämpft wird.
Bis 31. Mai muss Stimmzettel angekommen sein
Angeführt wird die Liste vom langjährigen Vizepräsidenten des BWV, Ingo Steitz aus dem rheinhessischen Badenheim, der sich mit großem Sachverstand seit vielen Jahren in der Landwirtschaftlichen Sozial­versicherung engagiert und seit 2017 als einziger Winzer dem Vorstand der SVLFG angehört. Des Weiteren sind für den BWV auf der Liste 5 vertreten: Eberhard Hartelt (BWV-Präsident), Ilse Wambsganß (ehemalige Präsidentin Landfrauenverband Pfalz), Jürgen Vogelge­sang (Vizepräsident BWV), Walter Logé (stellv. BWV-Kreisvorsitzender Germersheim).
Bis zum 31. Mai 2023 muss der Stimmzettel gemeinsam mit dem Wahlausweis beim Wahlausschuss der SVLFG in 10499 Berlin angekommen sein. Nur dann ist die Stimme gültig. Wie die Briefwahl durchzuführen ist, zeigt ein Video unter https://youtu.be/sz9-_dko1WA. Nur wer wählt kann mitbestimmen. red