SVLFG bezuschusst wieder Präventionsprodukte

Foto: SVLFG
Auch im Jahr 2022 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nach eigenen Angaben wieder den Kauf ausgewählter Präventionsprodukte. Dafür stellt sie insgesamt 800.000 Euro bereit. Einen Zuschuss zum Kauf eines Produktes erhalten laut SVLFG Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben. Je Betrieb ist nach Angaben der SVLFG ein Zuschuss pro Aktion möglich. Die Ver­gabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.
Start der Aktion
Die Aktion startet am 1. Februar 2022 um 12 Uhr. Neu ist eine weitere Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte. Diese Aktion startet am 15. März um 12 Uhr. Beide Aktionen enden, sobald die Fördersummen aufgebraucht sind, spätestens am 31. Oktober 2022.
Antrag richtig stellen
Die SVLFG berücksichtigt nur Anträge, die ab Beginn der jeweiligen Aktion eingehen. Das Produkt ist erst zu kaufen, nachdem die SVLFG die Förderzusage erteilt hat. Die Rechnung ist per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561 785-219127 zu senden. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Die Antragsformulare stehen ab den genannten Start-Terminen im Internet zum Download bereit unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.