Die Sozialversicherung für Landwirtschaft (SVLFG) möchte unbürokratisch helfen und bietet ihren Versicherten in den vom verheerenden Hochwasser betroffenen Gebieten eine zinslose Stundung aller fälligen Beiträge bis zum 14. September 2021 an. Es reicht ein formloser Antrag an die SVLFG (www. svlfg.de/so-erreichen-sie-uns), ein Anruf unter 0561/785-2044 oder eine E-Mail an versicherung@svlfg.de. SVLFG