Tatsächliche Kosten einer Arbeitnehmerstunde

Personalkosten im Blick behalten

Foto: Pixaby_Loufre
Bruttolohn, Nettolohn, Lohnzusatzkosten – oft sind sich Betriebsleiter unsicher, ob sie ihre Personalkosten richtig kalkuliert haben. Woran viele nicht denken: Der Bruttolohn des Arbeit­nehmers entspricht nicht den tatsächlichen Kosten, die der Arbeitgeber zu tragen hat. Damit es keine bösen Überraschungen gibt, zeigt Janine Dick von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit welchen Lohnkosten je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde zu kalkulieren ist.

Mehr dazu im DAS DEUTSCHE WEINMAGAZIN Ausgabe 15 vom 30.7.2022 ab Seite 26.