Die Bundesregierung plant, die pauschalierte Umsatzsteuer nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) ab dem Jahr 2022 von 10,7 auf 9,6 % zu senken. Die Vorsteuerbelastung der pauschalierenden Landwirte habe im Zeitraum 2017 bis 2019 bei nur 9,6 % gelegen, während das Umsatzsteuergesetz derzeit noch einen Satz von 10,7 % vorsehe, begründet Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner den Vorstoß. Daher sei es erforderlich, den Durchschnittssatz anzupassen.
Den Kürzungsplänen geht ein jahrelanger Streit zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission um die Umsatzsteuerpauschale voraus. Brüssel wertet die Pauschalierung als versteckte Beihilfe, die den deutschen Landwirten im europäischen Wettbewerb einen Vorteil verschaffe. Klöckner sieht sich deshalb im Zugzwang. Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stoßen die Steuerpläne der Bundesregierung auf harsche Kritik.
Laut DBV gibt es bei der geplanten Neujustierung des Pauschalierungssatzes ein methodisches Problem. „Wenn die Anwendung der Pauschalierung auf Betriebe mit einem Umsatz von weniger als 600.000 Euro eingeschränkt wird, dann dürfen zur Berechnung des Satzes nicht die Zahlen des gesamten Sektors, sondern nur die Zahlen dieser Betriebsgruppe herangezogen werden“, gibt Generalsekretär Krüsken zu bedenken. Im Berechnungsverfahren sei diese Korrektur im Prinzip vorgesehen, aber erst nachträglich. Die entstehende Unwucht würde erst vollständig beseitigt sein, wenn drei Jahre mit der geplanten Umsatzgrenze in der Berechnung seien, also 2022 bis 2025. Deshalb müsste bei der Berechnung des Satzes für 2022 diese Korrektur vorab vorgenommen werden. Das Ziel der Regelung – Vereinfachung und Aufkommensneutralität – werde sonst konterkariert, warnte der DBV-Generalsekretär. age