Wie das Bundesministerium für Finanzen mitteilt, soll im Jahr 2024 der Durchschnittssteuersatz für pauschalierende Landwirte auf 8,4 % sinken.
Dies ist die dritte Absenkung der Vorsteuerpauschale von ehemals 10,7 % über 9,5 % zu aktuell 9,0 %. Die jährlichen Anpassungen des Satzes sind aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) notwendig, da dieser wettbewerbswidrige Vorteile pauschalierender Betriebe gesehen hatte. Die Obergrenze (jährlicher Gesamtumsatz von 600.000 Euro) soll laut neuem Entwurf aber bleiben. red