Umstrukturierung von Rebflächen

Antragsfrist auf 31. August 2021 vorverlegt

Das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg teilt mit, dass Förderanträge für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Jahr 2022 bereits bis zum 31. August 2021 einzureichen sind. Dies ist erforderlich, um die Rebgassenbreite und Rebsorte vor der Rodung feststellen zu können. Die vorverlegte Frist resultiert aus EU- rechtlichen Vorgaben.
Die Formulare sind seit Anfang Juli 2021 auf der Homepage des Infodienstes Landwirtschaft unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Umstrukturierung+Rebflaechen abrufbar.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erteilen auch die jeweils zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden vor Ort. mlrbwl