Der Vorstand der SVLFG hat Hilfen für die von der Katastrophe Betroffenen beschlossen:
Eine Stundung der Beitragsforderungen ist für Betroffene zinslos möglich. Es reicht ein Anruf (0561/785-2044), eine Mail an versicherung@svlfg.de oder ein formloser Antrag an die Anschriften der SVLFG (www.svlfg.de/so-erreichen-sie-uns) bis 14. September.
Wer auf Liquidität angewiesen ist, kann die Einzugsermächtigung stoppen – kurze Info reicht. Bereits erfolgte Abbuchungen können innerhalb von acht Wochen zurückgerufen werden.
Wer Leistungen benötigt, weist im Antrag auf seine Situation hin, dann wird das Anliegen unbürokratisch bearbeitet.
Folgende Hilfen sind möglich:
Unter der Krisenhotline 0561 785-10101 ist rund um die Uhr kostenlose Unterstützung von Psychologen zu erhalten, auch anonym (zum Ortstarif).
Beratung zum Gesundheitsschutz bei Aufräumarbeiten: Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz ist Hermann Josef Hillen (Tel. 0173 5398816). Alle Ansprechpartner der Prävention im Internet unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
Versicherungsschutz für Helfende (Mail: BG-Leistung@svlfg.de) Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Personen, die sich für die Allgemeinheit einsetzen. Meldung an die LBG, sie leitet an die Zuständigen weiter. SVLFG