Unterstützung für den Weinsektor

EU-Sonderhilfen

Die Europäische Kommission hat Sonderhilfen für den Wein-, Obst- und Gemüsesektor auf den Weg gebracht. Für die Winzer sollen Risikomanagementinstrumente wie Ernteversicherungen und Fonds auf Gegenseitigkeit stärker gefördert und die bestehenden Flexibilitätsregelungen bis zum 15. Oktober 2022 verlängert werden.
Sondermaßnahmen um ein Jahr verlängert
Im Weinbau können die Mitgliedstaaten den Kommissions­angaben zufolge ihre nationalen Hilfsprogramme auch weiterhin jederzeit ändern. Bisher war dies nur zweimal jährlich möglich, zum 1. März und zum 30. Juni jeden Jahres. Des Weiteren sollen die im Sommer vorigen Jahres geschaffenen Sondermaßnahmen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Demnach darf unter anderem für Absatzförderungs- und Informationsmaßnahmen, Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen sowie grüne Weinlese ein höherer Beitrag aus dem EU-Haushalt gewährt werden.
Außerdem will die Kommission den Beitrag aus dem EU-Haushalt zur Ernteversicherung der Winzer bis zum 15. Oktober 2022 von 70 auf 80 % erhöhen. Zudem wurde die Unterstützung für die Einrichtung von Fonds auf Gegenseitigkeit verdoppelt: Laut Kommission von bisher 10 %, 8 % und 4 % im jeweils ersten, zweiten und dritten Jahr der Durchführung auf dann 20 %, 16 % und 8 %.
Auch die Maßnahmen im Rahmen des Weinprogramms gewährten Flexibilitätsregelungen sind bis zum 15. Oktober des kommenden Jahres verlängert worden. age