Urteil zu Roten Gebieten

Rheinland-Pfalz setzt Regeln aus

Die rheinland-pfälzische Wein­bauministerin Daniela Schmitt hat die Düngevorschriften für Rote Gebiete ausgesetzt. Anlass war das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 24. Oktober 2025, das zentrale Rechtsgrundlagen der Gebietsausweisung (§ 13a Düngeverordnung) als nicht verfassungskonform einstuft. Die Bundesregierung sei in der Pflicht, schnell Rechtssicherheit zu schaffen. Die Landesdüngeverordnung bleibe in Kraft. Im Antragsjahr 2025 festgestellte Verstöße in Roten Gebieten werden bei der Konditio­nalität nicht sanktioniert und fachrechtliche Verfahren zu solchen Verstößen werden nicht weiterverfolgt. „Noch vor der Düngesaison 2026 muss der Bund rechtliche Schritte vorlegen“, so Schmitt. mwvlw