Verbesserungen für den Berufsstand

EU-Weinpaket

Am 26. Februar wurde im Amtsblatt der Europäi­schen Union die Verordnung (EU) 2026/471 des EU-Parlaments und des EU- Rates vom 24. Februar 2026 veröffentlicht. Damit werden die Verordnun­gen (EU) Nr. 1308/ 2013, (EU) Nr. 251/2014 und (EU) 2021/ 2115 hinsichtlich bestimmter Marktvorschriften und weinsektorbezogener Unterstützungsmaßnahmen sowie für aromatisierte Weinerzeugnisse geändert. Zudem erfolgt eine Anpassung der Verordnung (EU) 2024/1143 für die Kennzeichnung von Spirituosen.
Die Maßnahmen im EU-Weinpaket wurden in den vergangenen elf Monaten intensiv in den EU-Institutionen unter Beteiligung des Deutschen Weinbauverbands diskutiert. Die meisten Regelungen treten 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
Christian Schwörer, Generalsekretär des DWV, begrüßt die zeitnahe Veröffentlichung: „Das EU-Weinpaket bringt praxisnahe Verbesserungen und mehr Flexibilität, die zu einem bedarfsgerechten Management des Produktionspotenzials beitragen." Es sei ein starkes Zeichen, dass es der EU-­Kommission, dem EU-Parlament und den Mitgliedstaaten gelungen sei, sich innerhalb von nur elf Monaten auf ein zukunftsweisendes, umfassendes Paket für den Weinbau in Europa und Deutschland zu verständigen.
Positiv bewertet der DWV die Anpassungen zur Möglichkeit eines Anbaustopps, die Änderungen bei Wiederbepflanzungen mit erweiterter Rückgabemöglichkeiten bei Neupflanzungsrechten, die Verlängerung des Zeitraums für Absatzförderprogramme sowie Erleichterungen für alkohol­freie und alkoholreduzierte Weine. Der DWV begrüßt auch, dass für Neupflanzrechte künftig keine festen Endlaufzeiten vorgesehen sind, sondern alle zehn Jahre durch die EU-Kommission überprüft werden.
Mit Blick auf die nationale Umsetzung fordert der DWV nun zügiges Handeln: „Berlin muss jetzt die geschaffenen Möglichkeiten kurzfristig im Weingesetz sowie im GAP-Strategieplan verankern, damit unsere Betriebe zeitnah von den Verbesserungen profitieren können“, so Schwörer. DWV