Verbote für sächsische Weine waren rechtswidrig

SACHSEN

Das im Jahr 2016 verhängte Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten sächsischen Weinen mit Rückständen des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Dimethoat wurde am 14. September 2023 vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Wie das Oberste Gericht in Leipzig entschied, hätten die Verbote nicht ausgesprochen werden dürfen, obwohl in Deutschland Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff für den Weinbau nicht zugelassen waren.
Höchstwerte nicht überschritten
Grund dafür ist die europäische Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen bei Lebensmitteln. Die Weine hatten den dort für Dimethoat deklarierten Höchstwert von 0,02 mg/kg nicht überschritten. 2016 hatte der Landkreis Meißen angeordnet, dass tausende Liter Wein aus der Region nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Durch Routinekontrollen war 2015 zunächst an Trauben und daraufhin auch in analysiertem Wein Dimethoat nachgewiesen worden. Der Wirkstoff ist im Weinbau hierzulande nicht zugelassen und wurde 2019 komplett für alle Anwendungen verboten.
Weine wurden damals vernichtet
Die Geschichte wurde damals als „Weinskandal“ überregional bekannt. Seither wehren sich die betroffenen Hersteller der Sächsischen Winzergenossenschaft Meißen auch gerichtlich dagegen. Gescheitert waren die Kläger bisher vor dem Verwaltungsgericht Dresden; auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte die Berufungen zurückgewiesen. Alle betreffenden Weine sind nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts vernichtet worden. age