Verstärkte Unterstützung des Weinbaus 2026/27

Schweizerische Eidgenossenschaft

Der Bundesrat (Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft) hat die Änderung von zwei Landwirtschaftsverordnungen verabschiedet. Die beiden Anpassungen ergeben sich aus den Parlamentsbeschlüssen zum Budget 2026. Angesichts der Herausforderungen, vor denen der Weinbau steht, hatte das Parlament entschieden, den Strukturverbesserungskredit für 2026 um 10 Mio. Franken zu erhöhen.
Die Schweizer Regierung ist sich der Herausforderungen bewusst, mit denen der Weinbau konfrontiert ist, und führt eine freiwillige Rodung von Reben ein. Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn während zehn Jahren nach der Rodung keine neuen Reben gepflanzt werden. Die Bestimmung gilt rückwirkend seit 1. Januar 2026 bis Ende 2027.
Der Bundesrat verstärkt somit das bestehende Dispositiv der Strukturverbesserungsmaßnahmen zugunsten des Weinbaus. Bund und Kantone der Schweiz können bereits die Pflanzung von robusten Rebsorten oder Investitionen in die Modernisierung und den Unterhalt von Gebäuden und In­frastrukturen, wie Bewässerungsanlagen oder Trockensteinmauern, unterstützen. Jetzt erhält der Weinbau zusätzliche Mittel, um angesichts der aktuell herausfordernden Situation auf dem Weinmarkt in den Erhalt und den Ausbau von wettbewerbsfähigen Strukturen zu investieren. red