Um die Reben vor dem Traubenwickler zu schützen, fördert das Land Hessen die Ausbringung von Pheromonampullen dieses Jahr mit 355.000 Euro. Das Pheromonverfahren ermöglicht eine umweltschonende und rein biologische Regulierung des Traubenwicklers und hat sich als effektive Alternative zu chemischen Insektiziden etabliert.
Wie Landwirtschaftsministerin Priska Hinz erklärte, beträgt der Fördersatz 110 Euro pro Hektar und setzt sich aus 60 % Bundesmitteln (GAK-Mittel) und 40 % Landesmitteln zusammen.
Die Ausbringung der Dispenser richtet sich nach dem Flugbeginn der Traubenwickler. Die Ampullen müssen acht bis zehn Tage vor dem Flugbeginn ausgebracht sein, damit sich der Lockstoff im Weinberg ausbreiten kann. Für 2023 geht das Regierungspräsidium von einem Flugbeginn um den 17. April aus, das heißt die Dispenser mussten nach Prognosemodell bis zum 10. April ausgebracht sein.
1,5 Millionen Ampullen für den Rheingau
Pro Hektar wird eine Ausbringung von 500 Ampullen empfohlen. Demnach wurden im Rheingau rund 1,5 Millionen Ampullen ausgebracht. An der hessischen Bergstraße wird das Verfahren aufgrund der kleinteiligen Weinbaustruktur derzeit nur in einem geringen Umfang angewendet. Das Weinbaudezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt verfolgt jedoch das Ziel, die Verbreitung der Pheromonausbringung an der Hessischen Bergstraße zu erhöhen. red