Vorläufige Karten im GeoBox-Viewer

Düngeverordnung

Die neuen, mit Nitrat belas­teten sowie mit Phosphat eutrophierten Gebiete wurden vom Landesamt für Umwelt (LfU) berechnet und sind im Entwurfsstadium ab sofort im GeoBox-Viewer unter (https://geobox-i.de/GBV-RLP/) flurstückspezifisch einsehbar. Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht weist auf die noch nötige Beschlussfassung des Kabinetts hin, bevor die Gebietsausweisung rechtsgültig wird.
„Mit der vorläufigen Einsicht wollen wir für die Landwirtschaft frühestmöglich größtmögliche Transparenz schaffen, auch wenn die letztgültige Rechtsverbindlichkeit erst mit dem endgültigen Beschluss der Landesdüngeverordnung im Kabinett eintritt“, so Landwirtschaftsstaatssekretär Andy Becht. Die Kabinettsbefassung soll noch dieses Jahr erfolgen.
Neue Gebietsausweisung ab 2023
Die ab der Düngung im Jahr 2023 geltende Neuausweisung der „roten“ und der „gelben“ Gebiete war notwendig, weil die EU-Kommission die bisherige Vorgehensweise mit der Gebietsausweisung ab 2021 nicht akzeptiert hatte. Die Bundesregierung hat im August 2022 die Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) wie von der Kommission gefordert geändert. Bis Jahresende müssen die belasteten Gebiete durch alle Bundesländer neu ausgewiesen werden.
Nach aktuellem Stand werden in Rheinland-Pfalz 28 % der landwirtschaftlich genutzten Flächen (LF) als mit Nitrat belastete „rote Gebiete“ ausgewiesen, wobei erstmals zahlreiche Grünlandflächen betroffen sind. Bei der letzten Ausweisung zum 1. Januar 2021 waren es etwa 20 % der LF, wie beim Phosphat. Als mit Phosphat belastet (eutrophiert bzw. als „gelbe“ Gebiete) werden ab 2023 jedoch nur noch 15 % der Flächen ausgewiesen.
Der Staatssekretär ist mit der Entscheidung der EU-Kommission nicht glücklich, weil die auch in Rheinland-Pfalz bisher angewandte und mit Hilfe des renommierten Thünen-Instituts erstellte Modellierung das Verursacherprinzip stärker berücksichtigt habe und die Gebietsausweisung gerechter und besser nachvollziehbar war.
Es wird allein das Vorsorgeprinzip verfolgt
Nach den Maßgaben der EU werde jetzt allein das Vorsorgeprinzip verfolgt. Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete erfolge entsprechend der EU-Vorgaben unabhängig von der aktuellen Nutzung oder tatsächlichen Grundwasserneubildung rein nach den Nitrat-Messwerten der Grundwassermessstellen. Diese Werte seien nicht das Ergebnis heutiger Düngepraxis, sondern bildeten historische Einträge ab.
Andy Becht forderte erneut eine schnelle Abstimmung zwischen dem Bundeslandwirtschaftsministerium und den Ländern über eine Maßnahmendifferenzierung, damit Betriebe, die nachweislich gewässerschonend und mit geringen Stickstoff-Bilanzüberschüssen wirtschaften, von den Maßnahmen der Düngeverordnung in den mit Nitrat belasteten Gebieten ausgenommen werden. Dies war sowohl im Bundesrat als auch bei der Agrarministerkonferenz gefordert und von Rheinland-Pfalz unterstützt worden. mwvlw