Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung soll zum 1. Januar 2025 von 8,4 auf 7,8 % gesenkt werden. Das sieht der Entwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Die angekündigte Tarifglättung in der Einkommensteuer für landwirtschaftliche Betriebe ist in diesem Entwurf nicht enthalten. Bundesfinanzminister Christian Lindner betonte aber, dass sich die Koalitionspartner bei der Tarifglättung einig seien. Dieser Punkt solle in das Agrarpaket einfließen und später beschlossen werden. Keine Rede ist in dem Entwurf von der Einführung einer Risikoausgleichsrücklage für die Landwirtschaft. Hauptaugenmerk werde auf Bürokratieabbau gelegt.
Während der Wegfall der Agrardieselsubvention für die Landwirtschaft eine Belastung von jährlich 440 Mio. Euro bedeutet, bringt die versprochene Tarifglättung eine Entlastung um 50 Mio. Euro. Die Absenkung des Pauschalierungssatzes auf 7,8 % führt zu einer weiteren Belastung von nahezu 100 Mio. Euro. age