Wachstumschancengesetz hängt am Agrardiesel

Vermittlungsausschuss

Der vom Bundestag beschlossene schrittweise Ausstieg aus der Agrardieselvergünstigung stand am Mittwoch 21. Februar auf der politi­schen Tagesordnung in Berlin. Anlass war das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz. Mehrere Unions­politiker machten ihre Zustimmung zum Kompromiss vom Entgegenkommen der Ampelkoalition beim Agrardiesel abhängig. Am Sonntag, 18. Februar, hatten 18 Wirtschaftsverbände die Ministerpräsidenten der Länder vor einer Blockade des Wachstumschancengesetzes und parteitaktischen Spielchen gewarnt.
In einem Schreiben, das unter anderem vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft initiiert wurde, heißt es, eine Verknüpfung des Wachstumschancengesetzes mit dem Agrardiesel verkenne die Dimension der wirtschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Sollte eine Anpassung beim Agrardiesel Bestandteil einer Einigung im Vermittlungsausschuss werden, wäre ein neues Gesetzgebungsverfahren nötig, um das umzusetzen. Der derzeit vorgesehene Abbau der Agrardieselrückvergütung ist im Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 enthalten, das der Bundestag am 2. Februar beschlossen hat.
Kein „echtes“ Vermittlungsergebnis
Zwar einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in der Nacht zum Donnerstag 22. Februar auf Änderungen am Wachstumschancengesetz – unter anderem soll die pauschale Vorsteuer für Landwirte nun doch nicht von 9 auf 8,4 Prozent abgesenkt werden – weil aber die Union die Abschaffung der Steuerrückerstattung für Agrardiesel ablehnt, ist eine Mehrheit für den Vermittlungskompromiss im Bundesrat nicht gesichert. Über dieses Gesetz wird der Bundesrat am 22. März entscheiden. age