Die Bundesregierung will das Düngerecht so gestalten, dass eine bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen ermöglicht, gleichzeitig der Wasserschutz vorangetrieben sowie das Verursacherprinzip gestärkt wird. Nach der Ressortabstimmung des Entwurfs für das neue Düngegesetz hat das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) die Anhörung der Länder und Verbände gestartet.
Um die Düngeregeln zukunftsfest auszurichten, bringt das BMEL ein Paket auf den Weg aus geändertem Düngegesetz, angepasster Stoffstrombilanzverordnung und einer neuen gesetzlichen Vorschrift, mit der ein Düngemonitoring ermöglicht werden soll. Eine Anpassung des Düngegesetzes ist nötig wegen einer jahrelangen Auseinandersetzung mit der EU-Kommission bezüglich der Nitratbelastung. Das geplante Düngepaket soll Strafzahlungen an die EU dauerhaft abwenden, den Betrieben Planungssicherheit geben und Ressourcen schützen. Zudem wird eine neue EU-Verordnung zum Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten in nationales Recht umgesetzt.
Die Düngemonitoringverordnung soll überprüfen, wie wirksam die geltenden Regeln sind. Die Betriebsdaten sollen die Basis bilden, um das Verursacherprinzip stärker zu berücksichtigen. Die Datenbasis soll bei künftigen Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen, gezieltere Maßnahmen zu erarbeiten, um Betriebe zu entlasten, die schon wasserschonend arbeiten. red