Wegweiser durch das Weinbezeichnungsrecht 2023

Foto: Deutsche Weinakademie
Ab 08. Dezember 2023 gilt ein neues Bezeichnungsrecht für Wein. Danach müssen alle Weine auf dem Etikett neben den Allergenen auch den Energiegehalt (Kalorien) tragen. Zusätzlich werden die Nährstoffe und Zutaten kennzeichnungspflichtig, was entweder ebenfalls auf dem Etikett oder – zumindest in den nächsten Jahren – mit Hilfe eines QR-Codes erfolgen kann. Rechtsanwalt Dr. Hans Eichele hat einen „Wegweiser durch das Weinbezeichnungsrecht 2023“ zusammengestellt, der beim DWA nachzulesen ist unter www.deutscheweinakademie.de oder über den QR-Code.