Die weinspezifische Förderung in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 stand für den Deutschen Weinbauverband e.V. (DWV) im Mittelpunkt der Gespräche der Agrarministerkonferenz (AMK) in Würzburg. DWV-Präsident Klaus Schneider wies auf die Bedeutung eines eigenen, verlässlich finanzierten Weinsektorenprogramms hin und warnte vor einer Schwächung der weinspezifischen Förderung.
Der aktuelle Kompromissvorschlag der irischen Ratspräsidentschaft zur Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) sieht ein verbindliches Weinsektorenprogramm vor, doch der Vorschlag ist aus Sicht des Weinsektors nicht ausreichend: „Entscheidend ist, dass daraus kein System entsteht, das bestimmte Organisationsformen bevorzugt oder bewährte Fördermöglichkeiten für den Weinbau einschränkt“, erklärte der DWV-Präsident.
Besonders kritisch sieht der DWV die Verknüpfung des verbindlichen Weinsektorenprogramms mit dem Vorhandensein anerkannter Erzeugerorganisationen. Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Weinsektorenprogramms darf nicht von der Organisationsstruktur eines Mitgliedstaats abhängig gemacht werden. Ebenso dürfe der Weinsektor nicht in das Modell der operationellen Programme und Fonds aus dem Obst- und Gemüsesektor überführt werden.
Gleichzeitig müssen alle bisher Begünstigten weiter Zugang zu weinspezifischen Maßnahmen haben. Der DWV fordert ein eigenständiges Weinbudget (Wine Envelope) mit klaren EU-Kofinanzierungsregeln: „Die bewährten Instrumente für Investitionen, Umstrukturierung und Umstellung, Absatzförderung und Markterschließung müssen erhalten bleiben.“
Auch die im jüngsten Weinpaket neu aufgenommenen Maßnahmen, etwa zu Weintourismus und zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten, müssen im neuen Rechtsrahmen nutzbar sein. Der DWV appelliert an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen und von ihrer bisherigen Forderung nach vollständiger Flexibilisierung der Mittel abzurücken.
Ein eigenständiges Weinbudget schaffe Verlässlichkeit für mehrjährige betriebliche Entscheidungen. Eine Situation, in der die für den Weinbau verfügbaren Mittel jedes Jahr neu zwischen verschiedenen Verwendungszwecken verhandelt werden müssten, würde diese Planungssicherheit erheblich beeinträchtigen.
Rotationsbrache als zusätzliche Intervention
Die Rotationsbrache sollte darüber hinaus als zusätzliche weinspezifische Intervention aufgenommen werden. Sie dürfe nicht an die Stelle bestehender Instrumente treten. Der DWV stehe in engem Austausch mit Kollegen aus Frankreich, Spanien, Italien und
Österreich. Trotz unterschiedlicher Strukturen besteht das gemeinsame Interesse an einem eigenen Budget für den Weinsektor nach 2027. „Es kann nicht jedes Jahr aufs Neue verhandelt werden, wie viel Geld für den Weinsektor zur Verfügung steht und wofür es eingesetzt werden darf“, erklärte DWV-Generalsekretär Christian Schwörer. DWV