Anlässlich aktueller Änderungen im Weinrecht weist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf zwei Kompaktinformationen hin, die das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) herausgegeben hat: Wie darf der Begriff „Weingut“ verwendet werden? Was hat sich in Sachen Zutatenverzeichnis und Nährwertangaben geändert? Die Kompaktinformationen ergänzen die noch aktuelle BZL-Broschüre „Das Weinrecht“ aus dem Jahr 2024. Diese und die Kompaktinformationen können kostenlos unter www.praxis-agrar.de/pflanze/weinbau/weinrecht bestellt werden. BLE