Die Vertreterversammlung der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) verabschiedete, als neuen Maßstab für die Beiträge der Landwirtschaftlichen Krankenkasse für Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige ab dem 1. Januar 2025 das sogenannte Standardeinkommen einzuführen. Der Satzungsnachtrag berücksichtigt auch die nach der Haushaltsplanung erforderlichen Beitragsveränderungen.
Für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft entschied die Vertreterversammlung aufgrund des gestiegenen Beitragsniveaus, den Grenzbetrag zur Teilnahme am Beitragsvorschussverfahren ab 2025 auf 160 Euro anzuheben.
Ab Jahresbeginn wird ein höherer Maximalbetrag zur Kostenerstattung für selbstbeschaffte Betriebs- und Haushaltshilfen gelten – bundesweit 21 Euro. Bislang lag er bei 13 Euro (West) und 12,75 Euro (Ost). Ziel ist es, dem Ersatzkräftemangel entgegenzuwirken. „Selbstbeschaffte Ersatzkräfte gewinnen an Attraktivität, um Hilfe im Notfall zu gewährleisten“, so der Vorsitzende der Vertreterversammlung Stephan Neumann.
Das Haushaltsvolumen der SVLFG beläuft sich 2025 auf rund 8,23 Milliarden Euro (Vorjahr rund 7,86). Berücksichtigt wurden auch die zu erwartenden höheren Ausgaben für Leistungen bei Betriebs- und Haushaltshilfe und die neu anerkannte Berufskrankheit Parkinson.
Mit Sorge betrachtet die Vertreterversammlung die steigenden Beiträge der Unternehmen an die Berufsgenossenschaft wegen der zu gewährenden Leistungen im Zusammenhang mit der Berufskrankheit Parkinson. Diese stelle eine gesamtgesellschaftlich zu tragende Herausforderung dar, die durch Bundesmittel unterstützt werden muss. Die Vertreterversammlung fordert, diese zusätzlichen Bundesmittel zur Abfederung dieser Mehrkosten bereitzustellen. SVLFG