Weniger Rebfläche, wenn Überangebot droht

Ernährungsausschuss

Der Ernährungsausschuss hat im Rahmen eines sogenannten Omnibusverfahrens eine Änderung des Weingesetzes beschlossen. Die Beschlussfassung des Bundestages erfolgte am 17. Oktober. Mit den Änderungen am Weingesetz kann die Fläche reduziert werden, wenn, wie im Fall der deutschen Winzer, die Notwendigkeit besteht, ein drohendes Überangebot von Weinerzeugnissen zu verhindern. age