Im Programm GMOWi (Gemeinsame Marktordung Wein investiv) können Weinbaubetriebe, Erzeugerzusammenschlüsse, Genossenschaften und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung Förderanträge stellen. Für das Auswahlverfahren am 30.6.2026 müssen alle Anträge bis spätestens 15.12.2025 eingereicht werden. Wichtig für alle Fördermaßnahmen im Weinbau ist, dass alle Vorhaben im Rahmen des Wein-Sektorprogramms bis spätestens 31.12.2027 ausgezahlt sein müssen. Wer für das Jahr 2027 Fördermittel erhält, muss seinen Zahlantrag spätestens bis zum 15.6.2027 bei der Bewilligungsstelle vorgelegt haben.
Die aktuellen Ergebnisse der Auswahlverfahren in der Weininvestitionsförderung sowie dem Agrarinvestitionsförderprogramm hat das DLR Mosel am 1.9.2025 auf www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme veröffentlicht.
Neue Fördermöglichkeiten
Das MWVLW will einen besonderen Fokus auf Maßnahmen legen, die moderne Vermarktungsstrategien unterstützen und ermöglicht die Bezuschussung von Investitionen in Weinverkaufswagen und E-Commerce-Maßnahmen. Mit dem Ziel, die Förderverfahren sowie den Zugang zu Förderung zu vereinfachen, werden zusätzliche Änderungen eingeführt, beispielsweise entfällt die Verpflichtung zur Vorlage von Produktionsmeldungen und Qualifikationsnachweisen. Zudem reduziert sich die Mindestinvestitionssumme pro Förderantrag auf 5.000 €.
Weitere Infos zur Förderberatung gibt es unter www.lwk-rlp.de/beratung/foerderberatung.
LWK/red